Neue Pflegegrade: Was sich geändert hat und was es zu beachten gilt

Zum Januar dieses Jahres sind im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes die neuen Pflegegrade 1 bis 5 eingeführt worden, die die bisherigen Pflegestufen 1 bis 3 ersetzen. Das neue Gesetz soll vor allem den Pflegebedarf von Demenzkranken, geistig Behinderten und psychisch Kranken besser erfassen und abdecken. Durch die neuen Pflegegrade ist übrigens niemand schlechter gestellt als unter den vorherigen Pflegestufen.


Die Pflegebedürftigkeit ist unabhängig vom Alter und kann in jedem Lebensabschnitt auftreten. Deshalb basieren die Einstufungen der Pflegebedürftigkeit darauf, wie selbstständig Betroffene in ihrem Alltag noch sind – und nicht mehr nur auf den körperlichen Einschränkungen der Pflegebedürftigen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit sind im Sozialgesetzbuch geregelt: Demnach ist eine Person dann pflegebedürftig, wenn sie körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt ist oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig bewältigen kann und deshalb Unterstützung braucht.


Eine Pflegebegutachtung stellt die Selbstständigkeit fest


Der Pflegegrad wird im Rahmen einer Pflegebegutachtung durch Gutachter festgelegt. Diese beurteilen darin die Selbstständigkeit eines Menschen in folgenden Bereichen:

  • Mobilität: Kann die Person sicher sitzen, im Bett die Position wechseln, sich in der Wohnung fortbewegen, Treppen steigen?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie ist die Person im Alltag orientiert, kann sie sich räumlich und zeitlich orientieren, kann sie selbst Gespräche führen?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Ist die Person nachts unruhig, ängstlich oder depressiv, wehrt sich die Person gegen pflegerische Maßnahmen?
  • Selbstversorgung: Kann sich die Person noch alleine waschen, ankleiden, essen und trinken, die Toilette benutzen?
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Kann die Person selbständig Medikamente einnehmen, Arztbesuche wahrnehmen, selbst den Blutzucker messen?
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Ist die Person in der Lage, ihren Tagesablauf selbst zu gestalten, sich zu beschäftigen oder mit anderen Menschen in Kontakt zu treten?
  • Außerhäusliche Aktivitäten
  • Haushaltsführung


Die letzten beiden Bereiche werden bei der Ermittlung eines möglichen Pflegegrades nicht berücksichtigt.


Die Beurteilung des Pflegegrades erfolgt anhand eines Punktesystems, das von Pflegewissenschaftlern erarbeitet und gesetzlich festgelegt wurde. Grundsätzlich gilt: Je stärker die Selbstständigkeit beeinträchtigt ist und je umfassender der Hilfebedarf ist, desto höher ist der Pflegegrad – und damit auch die zur Verfügung stehenden Leistungen der Pflegeversicherung.


Der Weg zum Pflegegrad


Um mögliche Leistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie oder Ihre Angehörigen zunächst bei Ihrer zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf Anerkennung eines Pflegegrades stellen. Die Pflegekasse ist Ihrer Krankenkasse angeschlossen. Der Antrag kann von zu Hause gestellt werden, aber auch vom Krankenhaus aus, wo er in der Regel durch den dortigen Sozialdienst in die Wege geleitet wird. Die eigentliche Begutachtung findet dann zu Hause statt, der entsprechende Begutachtungstermin wird schriftlich mitgeteilt. An dem Termin ist es sinnvoll, möglichst viele Informationen parat zu halten: den letzten Medikamentenplan, aber auch Briefe vom letzten Krankenhausaufenthalt oder Ähnliches.


Es ist zudem sinnvoll, einen Angehörigen beim Begutachtungstermin dabei zu haben, damit eine realistische Einschätzung vorgenommen werden kann. Damit Angehörige dem Gutachter bei seinem Besuch die genauen Zeiten für unterschiedliche Tätigkeiten wie Waschen oder Essenseingabe konkret nennen können, empfiehlt sich die Dokumentation in einem Pflegetagebuch. Hierfür gibt es im Internet kostenlose Muster als Vordruck, in das Sie sieben Tage am Stück alle Zeiten eintragen, die Sie als Angehöriger oder Pflegedienst für den Pflegebedürftigen aufwenden. So haben Sie bessere Chancen auf die Anerkennung eines angemessenen Pflegegrades.

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Nach dem Hype in den 1990er und den frühen 2000er Jahren über Magensäureblocker wie Omeprazol oder Pantoprazol ist mittlerweile in Studien klar geworden, dass zwar die Wirkung sehr gut ist, aber eine dauerhafte Anwendung durchaus auch bleibende Schäden, wie zum Beispiel eine Osteoporose, nach sich ziehen kann. In kleinen Mengen sind die oben angeführten Wirkstoffe in den Apotheken frei verkäuflich. Es gibt aber immer wieder Menschen, die anhaltende Beschwerden wie Sodbrennen beklagen und dann auch dauerhaft sogenannte PPI (Protonenpumpenhemmer) nehmen wollen. Patientinnen und Patienten, die unter anhaltenden Beschwerden leiden, kommen auf Dauer nicht um eine Magenspiegelung herum. Manchmal kommen dabei Krankheitsbilder zum Vorschein, die ohne dauerhafte Behandlung in bösartigen Krankheiten enden können. Oft aber ist es so, dass auch mit etwas Lebensstiländerung auf einen Teil oder alle Medikamente verzichtet werden kann. Was kann konkret helfen? Es ist sinnvoll, mehrere kleine Portionen über den Tag verteilt zu essen statt großer Mengen auf einmal. Halten Sie einen Abstand von 3 Stunden zwischen der letzten Mahlzeit und dem Zubettgehen ein. Es sollte keine enge Kleidung getragen werden, weil diese auf den Magen drücken und so zum Aufsteigen des sauren Magensaftes führen kann. Genussmittel wie saure Säfte oder Wein, aber auch andere hochprozentige Alkoholika und Nikotin können Sodbrennen verursachen und sollten deswegen reduziert oder gänzlich vom Speiseplan gestrichen werden. Auch andere säurehaltige Speisen wie Fruchtsäfte, Tomaten oder saure Beeren und auch kohlensäurehaltige Getränke sollten eher gemieden werden. Wer immer wieder unter Sodbrennen leidet, sollte beobachten, wann die Beschwerden auftreten. Wer nachts Beschwerden hat, kann versuchen, den Oberkörper höher zu lagern, zum Beispiel mit einem verstellbaren Lattenrost. Damit kann das Zurücklaufen des sauren Magensaftes in die Speiseröhre verhindert werden. Manchen Menschen hilft es, auf der rechten Körperseite zu schlafen, auch dann kann der Magensaft schlechter in die Speiseröhre zurücklaufen. Reduzieren Sie ihr Gewicht, wenn Sie Übergewicht haben; damit senkt sich der Druck im Bauchraum Wenn Sie zu Verstopfung neigen, sorgen sie für eine regelmäßige Stuhlentleerung. Das Pressen bei der Darmentleerung kann auch zu einem Hochlaufen des Magensaftes führen. Vermeiden Sie Tätigkeiten, wo Sie regelmäßig kopfüber arbeiten müssen, dies erhöht den Druck im Bauchraum Wenn Sie Medikamente einnehmen müssen, dann achten Sie darauf, diese mit genügend Flüssigkeit einzunehmen, damit die Tabletten auch im Magen landen und nicht davor in der Speiseröhre kleben bleiben. Was hilft noch? An rezeptfreien Alternativen fällt vielen sicher zuerst das gute alte Natron ein, gelegentlich angewandt in kleinen Mengen kann es aufgelöst in wenig Wasser die überschüssige Säure binden. Bei zu häufiger Anwendung kann es zu einer Verschiebung in unserem Säurehaushalt führen; deswegen ist Vorsicht geboten. Durch Kaugummi-Kauen wird Speichel produziert, dieser kann in kleinen Mengen den Magensaft neutralisieren. Dieses Mittelchen ist sicher aus den verschiedensten Gründen nicht für jeden geeignet. Auch ein Glas Milch oder säurearmer Tee (zum Beispiel Kamille) können Linderung bringen. Des Weiteren gibt es verschiedene Teemischungen gegen Sodbrennen: eine Mischung aus Kamille, Malve und Eibisch kann einen gereizten Magen beruhigen Fenchel-Anis-Kümmel-Tee ist wohltuend für den Magen-Darm-Trakt bekannt und durchaus schmackhaft Kamille-Fenchel-Süßholzwurzel-Tee Auch andere freiverkäufliche Medikamente können hilfreich gegen Sodbrennen sein, das sollte aber in einem Gespräch geklärt werden, weil nicht alles für jeden zu jeder Zeit das Richtige ist. Manchmal ist es so, dass Patientinnen und Patienten schon lange Säurehemmer genommen haben und gerne die Dosis reduzieren wollen oder sollen. Dann ist es sinnvoll, langsam mit der Dosis runterzugehen, also, nicht von heute auf morgen alles abzusetzen, sondern das Medikament erst mal jeden zweiten und dann jeden dritten Tag einzunehmen. Der Wirkstoff hat eine lange Wirkdauer, so dass dies durchaus funktionieren kann. Und wenn beim Ausschleichen Beschwerden auftreten, dann können genau diese Hausmittel hilfreich sein. geschrieben von Brigitte Sauter Dienstag, den 7. April 2026
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