Elektronisches Rezept (eRezept) – so geht es
Wie Sie möglicherweise schon erfahren haben, wurde nach der elektronischen Krankschreibung inzwischen auch das elektronische Rezept eingeführt. Der wesentliche Unterschied: Im Unterschied zu früher erhalten Sie dabei kein ausgedrucktes Papierrezept mehr.
Dazu ist es erforderlich, dass Ihre Krankenkassenkarte im jeweiligen Quartal in der Praxis eingelesen wurde. Danach können Ihre Medikamente digital verordnet werden. Sie können dann wie gewohnt Ihre Rezepte bestellen und sobald das Rezept signiert und somit freigeschaltet ist, einfach mit Ihrer Krankenkassenkarte (elektronische Gesundheitskarte) in der Apotheke einlösen. Dadurch können Sie langfristig helfen, Papier zu sparen und vor allem Zeit für unnötige Wege in die Praxis.
Eine neue Karte ist dazu nicht erforderlich. Das Rezept selbst ist allerdings nicht auf Ihrer Karte, sondern auf einem besonders gesicherten Server gespeichert. Die Apotheke liest Ihre Karte ein und erhält so Zugriff auf das Rezept.
Wer das elektronische Rezept nutzen kann
Momentan können allerdings nur Patientinnen und Patienten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, ein elektronisches Rezept erhalten. Außerdem ist ein digitales Rezept zunächst vorerst nur für apothekenpflichtige Arzneimittel möglich. Es wird aber daran gearbeitet, dass zukünftig auch Privatrezepte und neben den apothekenpflichtigen Medikamenten ebenso nicht verschreibungspflichtige Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel oder Verbandsmittel per eRezept verordnet werden können.
Eine andere Möglichkeit ist die Einlösung eines Rezeptes mit der eRezept-App. Hierfür brauchen Sie ein Smartphone (ab iOS 14 oder Android 7) sowie eine neuere elektronische Gesundheitskarte mit Kontaktlos-Funktion sowie eine dazugehörige PIN. Beides können Sie bei Ihrer Krankenkasse anfordern. Eine Bereitstellung ist jedoch noch nicht bei allen Krankenkassen möglich.
Weitere Informationen zur App können Sie im App-Store und auf www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de erhalten.
geschrieben von Dr. Hertramph
Donnerstag, den 14. März 2024
Dazu ist es erforderlich, dass Ihre Krankenkassenkarte im jeweiligen Quartal in der Praxis eingelesen wurde. Danach können Ihre Medikamente digital verordnet werden. Sie können dann wie gewohnt Ihre Rezepte bestellen und sobald das Rezept signiert und somit freigeschaltet ist, einfach mit Ihrer Krankenkassenkarte (elektronische Gesundheitskarte) in der Apotheke einlösen. Dadurch können Sie langfristig helfen, Papier zu sparen und vor allem Zeit für unnötige Wege in die Praxis.
Eine neue Karte ist dazu nicht erforderlich. Das Rezept selbst ist allerdings nicht auf Ihrer Karte, sondern auf einem besonders gesicherten Server gespeichert. Die Apotheke liest Ihre Karte ein und erhält so Zugriff auf das Rezept.
Wer das elektronische Rezept nutzen kann
Momentan können allerdings nur Patientinnen und Patienten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, ein elektronisches Rezept erhalten. Außerdem ist ein digitales Rezept zunächst vorerst nur für apothekenpflichtige Arzneimittel möglich. Es wird aber daran gearbeitet, dass zukünftig auch Privatrezepte und neben den apothekenpflichtigen Medikamenten ebenso nicht verschreibungspflichtige Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel oder Verbandsmittel per eRezept verordnet werden können.
Eine andere Möglichkeit ist die Einlösung eines Rezeptes mit der eRezept-App. Hierfür brauchen Sie ein Smartphone (ab iOS 14 oder Android 7) sowie eine neuere elektronische Gesundheitskarte mit Kontaktlos-Funktion sowie eine dazugehörige PIN. Beides können Sie bei Ihrer Krankenkasse anfordern. Eine Bereitstellung ist jedoch noch nicht bei allen Krankenkassen möglich.
Wenn Sie die App installiert haben und eine Freischaltung über den PIN durchgeführt haben, können Sie die Verschreibungen direkt auf Ihr Handy erhalten.
Weitere Informationen zur App können Sie im App-Store und auf www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de erhalten.
geschrieben von Dr. Hertramph
Donnerstag, den 14. März 2024
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