Impfpass - jetzt kontrollieren lassen
Der Sommer kommt: Wir sind wieder mobiler, gehen auf kleine und große Reisen. Bei letzteren ist uns meistens bewusst, dass wir an einen ausreichenden Impf-Schutz denken müssen. Aber auch ohne Sommer, ohne Mobilsein, ist es wichtig, immer mal wieder in das eigene Impfbuch zu schauen und gucken zu lassen, was fehlt.
Eine pauschale Empfehlung für Reisen gibt es nicht. Unsere Empfehlung: Vereinbaren Sie einen Termin, um nach den jeweiligen Landeserfordernissen zu gucken. Dies ist keine Kassenleistung, wird aber von manchen Krankenkassen übernommen.
Impf-Empfehlungen für Erwachsene
Im Kindesalter sind die meisten Menschen mehr oder weniger „durchgeimpft“ worden. Da die meisten unserer Patientinnen und Patienten erwachsen, also über 18 Jahre alt sind, geht es hier nur um die Impf-Empfehlungen für diese Altersgruppe.
Zu den Impfungen, die für alle Erwachsenen gelten, gehören die Impfungen gegen:
• Tetanus
• Diphtherie
• Keuchhusten
• Kinderlähmung
• Röteln
• Masern
• Lungenentzündung
• Gürtelrose
Nach einer Grundimmunisierung und Auffrischung im Kindes- und Jugendalter wird alle 10 Jahre eine Auffrischimpfung gegen Tetanus und Diphtherie durchgeführt. Einmalig sollte im Erwachsenenalter dabei auch gegen Keuchhusten geimpft werden. Wer schwanger ist, eigene Kinder oder Enkelkinder erwartet, sollte möglichst auch diesen Schutz bekommen, da Neugeborene keinen eigenen Schutz gegen Keuchhusten haben.
Wer in bestimmten Gebieten unterwegs ist, muss ggfs. den Schutz gegen Kinderlähmung auffrischen, nach einer kompletten Grundimmunisierung plus Auffrischung ist dies nicht erforderlich.
Wichtige Impfungen für über 60-Jährige
Seit wenigen Jahren gilt die Impfpflicht gegen Masern für Menschen, die in bestimmten Bereichen wie Schulen, Kindergärten, Arztpraxen und Krankenhäusern arbeiten – die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht. Hier müssen Beschäftigte zweimal geimpft sein, es sei denn, sie wurden vor 1970 geboren. Bei diesen Menschen ist von einer durchgemachten Erkrankung und damit vom Vorliegen eines Impfschutzes auszugehen.
Der Schutz vor Röteln ist für alle Schwangeren erforderlich. Er wird zu Beginn einer Schwangerschaft im Blut untersucht, eine Infektion in der Schwangerschaft kann das ungeborene Leben schädigen. Deswegen sollten auch werdende Väter und Großeltern ggfs. diesen Schutz überprüfen lassen.
Für alle über 60-jährigen gibt es außerdem die Empfehlung, sich gegen Lungenentzündung und Gürtelrose impfen zu lassen.
Jetzt den Impfpass kontrollieren lassen
Die Impfung gegen Lungenentzündung wird normalerweise einmalig verabreicht, unter bestimmten Umständen ist eine Auffrischung erforderlich und sinnvoll. Hintergrund ist das Nachlassen der Immunabwehrkräfte im Alter. Gleiches gilt auch für die Impfung gegen Gürtelrose: Jede oder jeder, die/der im jüngeren Alter Windpocken durchgemacht hat, kann an Gürtelrose erkranken – gerade in Phasen, wo er/sie körperlich oder seelisch gestresst ist. Eine Gürtelrose kann mit langanhaltenden Nervenschmerzen einhergehen, dies gilt es zu verhindern. Die Impfung wird zweimal im Abstand von 2 bis 6 Monaten verabreicht.
Wir sehen gerne nach, ob und was Ihnen fehlt. Gerne tun wir dies im Rahmen der alle 3 Jahre möglichen Gesundheitsvorsorgeuntersuchung oder auch einfach zwischendrin. Wir geben Ihnen dann eine Empfehlung, die entsprechenden Impfstoffe sind so gut wie immer vor Ort, so dass Sie einfach reinkommen können.
Bleiben Sie sicher und geschützt.
Ihre Hausärzte Habenhausen
geschrieben von Brigitte Sauter
Donnerstag, den 8. Juni 2023
Eine pauschale Empfehlung für Reisen gibt es nicht. Unsere Empfehlung: Vereinbaren Sie einen Termin, um nach den jeweiligen Landeserfordernissen zu gucken. Dies ist keine Kassenleistung, wird aber von manchen Krankenkassen übernommen.
Impf-Empfehlungen für Erwachsene
Im Kindesalter sind die meisten Menschen mehr oder weniger „durchgeimpft“ worden. Da die meisten unserer Patientinnen und Patienten erwachsen, also über 18 Jahre alt sind, geht es hier nur um die Impf-Empfehlungen für diese Altersgruppe.
Zu den Impfungen, die für alle Erwachsenen gelten, gehören die Impfungen gegen:
• Tetanus
• Diphtherie
• Keuchhusten
• Kinderlähmung
• Röteln
• Masern
• Lungenentzündung
• Gürtelrose
Nach einer Grundimmunisierung und Auffrischung im Kindes- und Jugendalter wird alle 10 Jahre eine Auffrischimpfung gegen Tetanus und Diphtherie durchgeführt. Einmalig sollte im Erwachsenenalter dabei auch gegen Keuchhusten geimpft werden. Wer schwanger ist, eigene Kinder oder Enkelkinder erwartet, sollte möglichst auch diesen Schutz bekommen, da Neugeborene keinen eigenen Schutz gegen Keuchhusten haben.
Wer in bestimmten Gebieten unterwegs ist, muss ggfs. den Schutz gegen Kinderlähmung auffrischen, nach einer kompletten Grundimmunisierung plus Auffrischung ist dies nicht erforderlich.
Wichtige Impfungen für über 60-Jährige
Seit wenigen Jahren gilt die Impfpflicht gegen Masern für Menschen, die in bestimmten Bereichen wie Schulen, Kindergärten, Arztpraxen und Krankenhäusern arbeiten – die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht. Hier müssen Beschäftigte zweimal geimpft sein, es sei denn, sie wurden vor 1970 geboren. Bei diesen Menschen ist von einer durchgemachten Erkrankung und damit vom Vorliegen eines Impfschutzes auszugehen.
Der Schutz vor Röteln ist für alle Schwangeren erforderlich. Er wird zu Beginn einer Schwangerschaft im Blut untersucht, eine Infektion in der Schwangerschaft kann das ungeborene Leben schädigen. Deswegen sollten auch werdende Väter und Großeltern ggfs. diesen Schutz überprüfen lassen.
Für alle über 60-jährigen gibt es außerdem die Empfehlung, sich gegen Lungenentzündung und Gürtelrose impfen zu lassen.
Jetzt den Impfpass kontrollieren lassen
Die Impfung gegen Lungenentzündung wird normalerweise einmalig verabreicht, unter bestimmten Umständen ist eine Auffrischung erforderlich und sinnvoll. Hintergrund ist das Nachlassen der Immunabwehrkräfte im Alter. Gleiches gilt auch für die Impfung gegen Gürtelrose: Jede oder jeder, die/der im jüngeren Alter Windpocken durchgemacht hat, kann an Gürtelrose erkranken – gerade in Phasen, wo er/sie körperlich oder seelisch gestresst ist. Eine Gürtelrose kann mit langanhaltenden Nervenschmerzen einhergehen, dies gilt es zu verhindern. Die Impfung wird zweimal im Abstand von 2 bis 6 Monaten verabreicht.
Wir sehen gerne nach, ob und was Ihnen fehlt. Gerne tun wir dies im Rahmen der alle 3 Jahre möglichen Gesundheitsvorsorgeuntersuchung oder auch einfach zwischendrin. Wir geben Ihnen dann eine Empfehlung, die entsprechenden Impfstoffe sind so gut wie immer vor Ort, so dass Sie einfach reinkommen können.
Bleiben Sie sicher und geschützt.
Ihre Hausärzte Habenhausen
geschrieben von Brigitte Sauter
Donnerstag, den 8. Juni 2023
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