Kinderkrankheiten und Impfen: Was Sie wissen sollten
Im Volksmund werden sie „Kinderkrankheiten“ genannt, doch es handelt sich dabei um stark ansteckende Infektionskrankheiten, die meist durch Viren hervorgerufen werden. Sie heißen also nicht so, weil das Durchmachen der Erkrankung ein Kinderspiel ist. Kinderkrankheiten heißen so, weil früher vor allem Babys und Kinder die entsprechenden Infekte durchgemacht haben.
Erst ab 95 Prozent besteht eine Herdenimmunität
Bei den typischen Kinderkrankheiten kommt es zum Auftreten von Fieber, grippeähnlichen Symptomen und Hautausschlägen. Wer die Erkrankung durchgemacht hat oder geimpft wurde, ist meist lebenslang geschützt. Dadurch dass Kinderkrankheiten hochansteckend sind, ist es wichtig, für einen hohen Schutz in der Bevölkerung zu sorgen. Je mehr Menschen geschützt sind, desto besser ist der Schutz für diejenigen, die aus medizinischen Gründen nicht oder noch nicht geimpft werden können oder noch keinen eigenen Schutz aufbauen konnten. Nur wenn mindestens 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sind, ist von einer Herdenimmunität auszugehen.
Als typische Kinderkrankheiten bezeichnen wir oft Mumps, Masern, Röteln und auch Windpocken. Ein Überblick:
Insofern ist es gut und sehr erfreulich, dass wir mittlerweile die Möglichkeit haben, gegen viele der sogenannten Kinderkrankheiten zu impfen. Die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) sowie gegen Windpocken erfolgt zweimal: zuerst gegen Ende des ersten Lebensjahres und erneut im zweiten Lebensjahr (damit ist von einem Schutz vor der Aufnahme in die Krippe auszugehen).
Es gibt die 3-fach-Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR-Impfung) oder die 4-fach-Impfung, die zusätzlich gegen Windpocken (MMRV) schützt. Früher gab es Einzelimpfstoffe, diese sind nicht mehr verfügbar.
Und warum ist das wichtig? Seit März 2020 besteht eine Impfpflicht gegen Masern. Diese wurde eingeführt, um das hohe Ansteckungsrisiko, das insbesondere von Masern ausgeht, zu verkleinern. Diese Impfpflicht gilt für alle Kinder, die in Kitas, Schulen oder andere Gemeinschaftseinrichtungen gehen, aber auch für all die Menschen, die in solchen Einrichtungen arbeiten. Sie gilt auch für medizinisches Fachpersonal in Praxen und Kliniken und auch für Mitarbeitende in Einrichtungen für Asylbewerber und Flüchtlinge. Weil aber auch Eltern ihre Kinder zum Beispiel in den Kindergarten zur Eingewöhnung bringen, müssen auch sie nachweisen, dass sie einen Masernschutz haben.
Masernnachweis: Impfung oder Laboruntersuchung?
Viele Menschen haben ihren Impfpass nicht mehr. Das bedeutet für diejenigen, die diesen Masernnachweis erbringen müssen, dass sie sich erneut impfen lassen müssen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, mit einer Laboruntersuchung diesen Impfschutz im Sinne einer Antikörperbildung im Blut nachzuweisen. Das ist allerdings keine Kassenleistung und muss selbst bezahlt werden. Die Impfung dagegen ist eine Kassenleistung für alle, die nicht geimpft worden sind. Das einzige, was wir in Ihrer Arztpraxis dafür brauchen, ist Ihre Versichertenkarte und Ihren Impfpass, um die entsprechende Dokumentation durchführen zu können.
Sprechen Sie uns gerne an.
geschrieben von Brigitte Sauter
Mittwoch, den 9. Oktober 2024
Erst ab 95 Prozent besteht eine Herdenimmunität
Bei den typischen Kinderkrankheiten kommt es zum Auftreten von Fieber, grippeähnlichen Symptomen und Hautausschlägen. Wer die Erkrankung durchgemacht hat oder geimpft wurde, ist meist lebenslang geschützt. Dadurch dass Kinderkrankheiten hochansteckend sind, ist es wichtig, für einen hohen Schutz in der Bevölkerung zu sorgen. Je mehr Menschen geschützt sind, desto besser ist der Schutz für diejenigen, die aus medizinischen Gründen nicht oder noch nicht geimpft werden können oder noch keinen eigenen Schutz aufbauen konnten. Nur wenn mindestens 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sind, ist von einer Herdenimmunität auszugehen.
Als typische Kinderkrankheiten bezeichnen wir oft Mumps, Masern, Röteln und auch Windpocken. Ein Überblick:
- Bei Mumps kann es komplizierend zu Entzündungen der Hoden, der Bauchspeicheldrüse und auch zu Hirnhautentzündungen kommen.
- Masern können schwere Verläufe hervorrufen mit dem Auftreten von Mittelohrentzündungen, Durchfällen und Lungenentzündungen. Die schwerste Komplikation bei Masern ist eine Gehirnentzündung oder die subakute sklerosierende Panenzephalitits (SSPE). Die SSPE tritt durchschnittlich erst 6 bis 8 Jahre nach der Infektion auf und verläuft immer tödlich.
- Röteln verlaufen im Kindesalter oft komplikationslos, bei Jugendlichen kommt es vermehrt zum Auftreten von Bronchitis, Mittelohrentzündungen, aber auch geschwollenen schmerzhaften Gelenken und Herzmuskel- oder Herzbeutelentzündungen.
- Bei Windpocken ist es so, dass alle, die in ihrer Jugend Windpocken durchgemacht haben, später an einer Gürtelrose erkranken können. Das ist etwas, worauf man gerne verzichten möchte.
Insofern ist es gut und sehr erfreulich, dass wir mittlerweile die Möglichkeit haben, gegen viele der sogenannten Kinderkrankheiten zu impfen. Die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) sowie gegen Windpocken erfolgt zweimal: zuerst gegen Ende des ersten Lebensjahres und erneut im zweiten Lebensjahr (damit ist von einem Schutz vor der Aufnahme in die Krippe auszugehen).
Es gibt die 3-fach-Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR-Impfung) oder die 4-fach-Impfung, die zusätzlich gegen Windpocken (MMRV) schützt. Früher gab es Einzelimpfstoffe, diese sind nicht mehr verfügbar.
Und warum ist das wichtig? Seit März 2020 besteht eine Impfpflicht gegen Masern. Diese wurde eingeführt, um das hohe Ansteckungsrisiko, das insbesondere von Masern ausgeht, zu verkleinern. Diese Impfpflicht gilt für alle Kinder, die in Kitas, Schulen oder andere Gemeinschaftseinrichtungen gehen, aber auch für all die Menschen, die in solchen Einrichtungen arbeiten. Sie gilt auch für medizinisches Fachpersonal in Praxen und Kliniken und auch für Mitarbeitende in Einrichtungen für Asylbewerber und Flüchtlinge. Weil aber auch Eltern ihre Kinder zum Beispiel in den Kindergarten zur Eingewöhnung bringen, müssen auch sie nachweisen, dass sie einen Masernschutz haben.
Masernnachweis: Impfung oder Laboruntersuchung?
Viele Menschen haben ihren Impfpass nicht mehr. Das bedeutet für diejenigen, die diesen Masernnachweis erbringen müssen, dass sie sich erneut impfen lassen müssen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, mit einer Laboruntersuchung diesen Impfschutz im Sinne einer Antikörperbildung im Blut nachzuweisen. Das ist allerdings keine Kassenleistung und muss selbst bezahlt werden. Die Impfung dagegen ist eine Kassenleistung für alle, die nicht geimpft worden sind. Das einzige, was wir in Ihrer Arztpraxis dafür brauchen, ist Ihre Versichertenkarte und Ihren Impfpass, um die entsprechende Dokumentation durchführen zu können.
Sprechen Sie uns gerne an.
geschrieben von Brigitte Sauter
Mittwoch, den 9. Oktober 2024
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